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10 gute Gründe ...



Die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach Sozialgesetzbuch II ist eine kommunale Aufgabe. Die Kommunen können durch eine bessere Kenntnis der Verhältnisse in den Landkreisen die Hilfebedürftigen individueller und gezielter betreuen. Das Prinzip "Hilfen aus einer Hand" hat sich in der Vergangenheit als besonders erfolgreich erwiesen. Eine zentrale, bundeseinheitliche Steuerung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und durch die Bundesagentur für Arbeit wird deshalb abgelehnt. Auf der Fachveranstaltung "Arbeitsmarktpolitik am Scheideweg - lokal geht mehr!" am 13. März 2008 in Fulda unterzeichneten hauptamtliche Vertreter aus allen 21 Landkreisen und aus vier von fünf kreisfreien Städten die Resolution "Hilfen aus einer Hand mit kommunaler Verankerung".

Links stehen 10 gute Gründe für eine kommunale Betreuung - beim Berühren mit dem Mauszeiger sehen Sie die Erklärungen dazu.