Da tut sich was
Je nachdem, welche Wege die Optionskommunen zur sachgerechten Lösung der Aufgaben gemäß § 16 SGB II wählen, können die Lösungsansätze ganz unterschiedlich sein. Dennoch unterscheiden sich die Zielgruppen kaum voneinander. Deshalb können viele Initiativen als beispielhaft gelten. Diese möchten wir Ihnen hier vorstellen und Ihnen damit Anregungen für die Arbeit in Ihrer eigenen Optionskommune geben. Unser Grundsatz ist: Lernen von den Besten. So kann sich unsere Arbeit in den Optionskommunen ständig weiterentwickeln.
Der Vergleich regionaler Gegebenheiten und der Vergleich mit Projekten anderer Landkreise helfen dabei.
Der Vergleich regionaler Gegebenheiten und der Vergleich mit Projekten anderer Landkreise helfen dabei.
