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Optionskommunen werden diejenigen Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) genannt, die bei der Umsetzung der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II auf eine rein kommunale Verantwortung setzen. Wenn eine Kommune mit der regionalen Agentur für Arbeit zusammenarbeitet, spricht man von einer "ARGE", einer Arbeitsgemeinschaft ab dem 01. Januar 2011 von einer gemeinsamen Einrichtung. Bei den Optionskommunen spielt es keine Rolle, ob die zuständige Stelle eine eigene Behörde oder eine Unterorganisation einer bestehenden Behörde ist. In den Optionskommunen werden die Stellen, die sich z. B. intensiv um die Vermittlung von langzeitarbeitslosen Personen kümmern, in der regel "Jobcenter" genannt.

Die hessischen Optionskommunen:


12.01.2012 Main-Taunus-Kreis: "Alt und Jung ergänzen sich"

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09.11.2011 Main-Taunus-Kreis "Ein Schlag ins Gesicht der Kreise"

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