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Optionskommunen werden diejenigen Kommunen (Landkreise und kreisfreie Städte) genannt, die bei der Umsetzung der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II auf eine rein kommunale Verantwortung setzen. Wenn eine Kommune mit der regionalen Agentur für Arbeit zusammenarbeitet, spricht man von einer "ARGE", einer Arbeitsgemeinschaft. Die Arbeitsgemeinschaften sind laut Bundesverfassungsgericht verfassungswidrig, während die Optionskommunen eine verfassungsgemäße Organisationsform sind. Dafür spielt es keine Rolle, ob die zuständige Stelle eine eigene Behörde oder eine Unterorganisation einer bestehenden Behörde ist. In den Optionskommunen werden die Stellen, die sich z. B. intensiv um die Vermittlung von langzeitarbeitslosen Personen kümmern, in der regel "Jobcenter" genannt.

Die hessischen Optionskommunen:


09.07.2010 Endlich Sicherheit für die Kunden und Mitarbeiter der hessischen Jobcenter

Landkreistag begrüßt die heutige Bundesratsentscheidung zur Trägerschaft des SGB II Die Zeit der Unsicherheit für die Kunden und die Mitarbeiter der hessischen Jobcenter...

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17.06.2010 Bundestag billigt Jobcenter-Kompromiss mit Verbesserungen für Kommunen

Reform vor der Sommerpause beschließen Der Deutsche Landkreistag hat die heutige Verabschiedung der Jobcenter-Reform im Bundestag begrüßt und spricht von der Überwindung...

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