Grenüberschreitend
Gemeinsamer Arbeitskreis der hessischen Optionskommunen: Der "AK Option"
Der hessische "AK Option" ist für weitere Optionskommunen geöffnet. Die Landkreise St. Wendel (Saarland) und Südwestpfalz (Rheinland-Pfalz) und die Stadt Erlangen (Bayern) haben sich dem Arbeitskreis angeschlossen. Der Landkreis Eichsfeld (Thüringen) wird über die Beratungsergebnisse informiert.
Weit gefächert - die Themen des AK Option
- Austausch über die vielfältigen Aspekte des Leistungsrechts im SGB II
- Erfahrungen bei der Umsetzung örtlicher Projekte zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt
- Erfahrungen bei der sozialen Integration benachteiligter Personenkreise
- Vergaberecht
- Abrechnung der Bundesmittel.
Detailfragen und größere Zusammenhänge in einzelnen Themengebieten werden in drei ständigen Arbeitsgruppen (Eingliederung, Fachliche Fragen, EDV/Statistik) erörtert. Diese werden bei Bedarf von untergeordneten Arbeitsgruppen (z.B. Unterhalt, SGB II-Doppelte Buchführung, SGB II-Kennzahlen, Strategiegruppe - jeweils zeitlich befristet) unterstützt.
Zusammensetzung und Sprecher
Vertreterinnen und Vertreter der ersten Leitungsebene der Fachbereiche und kommunalen Jobcenter bilden den hessischen "AK Option". Der Arbeitskreis wird wie auch die einzelnen Arbeitsgruppen von der Geschäftsstelle des Hessischen Landkreistages begleitet. Vertreter des Hessischen Sozialministeriums nehmen ebenfalls an den Sitzungen des "AK Option" und seiner Arbeitsgruppen teil.
Sprecher des Gremiums ist Erich Lust (Odenwaldkreis), sein Stellvertreter ist Joachim Werle (Main-Taunus-Kreis).
Erich Lust
Kreisausschuss des Odenwaldkreises
- Hauptabteilung II Arbeit und Soziale Sicherung -
Michelstädter Straße 12
64711 Erbach
Tel.: 06062/701629
E-Mail: e.lust@odenwaldkreis.de
